Haupt-, Ding-, Nennwort (z. B. Haus, Einheit, Regenbogen)
flektierbares Wort, das eine Tätigkeit, ein Geschehen, einen Vorgang oder einen Zustand bezeichnet;
Tätigkeits-, Zeitwort (z. B. lernen, musizieren, warten)
Als Artikel, in der traditionellen Grammatik auch Geschlechtswort oder Begleiter, wird ein Wort bezeichnet, das regelhaft in Verbindung mit einem Substantiv gebraucht wird und es vor allem hinsichtlich seiner Definitheit kennzeichnet.
Wort, das ein [im Kontext vorkommendes] Nomen vertritt oder ein Nomen, mit dem es zusammen auftritt, näher bestimmt;
Fürwort (z. B. er, mein, welcher)
Adjektive sind Wörter, die Eigenschaften oder Charakterzüge von Nomen/Substantiven ausdrücken.
Sie stehen meist direkt vor dem Nomen/Substantiv, auf das sie sich beziehen.
Wort, das ein im Satz genanntes Verb, ein Substantiv, ein Adjektiv oder ein anderes Adverb seinem Umstand nach näher bestimmt;
Umstandswort (z. B. abends, drüben, fatalerweise)
Wort, das Wörter zueinander in Beziehung setzt und ein bestimmtes (räumliches, zeitliches o. ä.) Verhältnis angibt;
Verhältniswort (z. B. an, auf, bei, für, wegen, zu)
Konjunktion (von lateinisch coniunctio ‚Verbindung‘), auch: Bindewort, Fügewort, Junktion, ist in der Grammatik die Bezeichnung für eine Wortart, die syntaktische Verbindungen zwischen Wörtern, Satzteilen oder Sätzen herstellt und zugleich logische oder grammatische Beziehungen zwischen den verbundenen Elementen ausdrückt.
Redewendungen, umgangssprachliche Ausdrücke, etc.
Als Partikel bezeichnet man in der Grammatik – im engeren Sinne – eine Restklasse von nicht flektierbaren Wörtern, die nicht den Wortarten Präposition, Adverb oder Konjunktion angehören.
Als autonome Gemeinschaften (spanisch Comunidades Autónomas, abgekürzt CCAA) werden 17 Gebietskörperschaften bezeichnet, die Regionen Spaniens repräsentieren. In Artikel 2 der spanischen Verfassung von 1978 wurde festgestellt, dass die spanische Nation aus „Nationalitäten und Regionen“ zusammengesetzt ist. Dementsprechend wurden den autonomen Gemeinschaften durch Autonomiestatute Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug zugesichert. Welche Rechte diese Statuten jeweils bestätigen, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich.
Titel VIII der spanischen Verfassung regelt die Bildung und die Kompetenzen dieser regionalen Gebietskörperschaften. Sieben der 17 autonomen Regionen bestehen nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren (bis zu neun) Provinzen. Dazu kommen noch die beiden „autonomen Städte“ (ciudades autónomas) Ceuta und Melilla.